Richtlinien für die Durchführung von Vereinssport innerhalb des Kodokan Olsbergs zu Zeiten der Corona-Pandemie
Als Hygieneschutzbeauftragte wurden Julia Drinhaus, Am Hammer 3, Bestwig-Heringhausen durch den Vorstand bestellt.
Ein Training in der Halle darf nur stattfinden, sofern es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt und zusätzlich die Stadt Olsberg die Halle für den Vereinssportbetrieb freigegeben hat. Es gelten vorrangig die Richtlinien des Landes NRW und der Stadt Olsberg.
Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung angepasst/verkleinert. Für Judo und Jiu-Jitsu sind je Teilnehmer 4qm Mattenfläche zu legen. Für Workout sollte möglichst ein Mindestabstand von mind. 2 Metern eingehalten werden.
Um die Gruppengröße überwachen zu können, müssen sich die Teilnehmer bzw. bei jüngeren Kindern die Eltern vor jeder Einheit schriftlich per E-Mail oder WhatsApp anmelden. Ohne vorherige Anmeldung ist grundsätzlich kein Training möglich. Sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist, entscheidet der Haupttrainer, ob ein Teilnehmer auch ohne vorherige Anmeldung am Training teilnehmen kann.
Während des Sportbetriebes dürfen nur aktive Trainer, die angemeldeten Sportler, der Hygienebauftragte oder dessen Stellvertretung sowie die Jugendleitung die Halle betreten. Die Anwesenheit des Hygienebauftragten, dessen Stellvertreter und der Jugendleitung sollte sich auf das für die Tätigkeit notwendige Maß beschränken.
Vor und nach der Sporteinheit muss von allen Anwesenden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zudem haben sich alle Anwesenden beim Betreten der Halle an den bereit stehenden Spendern die Hände zu desinfizieren.
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse sind vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Folgende Daten hat jeder Anwesende selbst bzw. bei jüngeren Kindern die Eltern oder bei deren Abwesenheit von diesen benannte Erwachsene anzugeben: Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefonnummer, (als Checkbox) innerhalb der letzten zwei Wochen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome, (als Checkbox) kein Kontakt zu infizierten Personen. Bei Nichtausfüllen/Eintragung darf diejenige Person nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen und hat die Trainingsstätte sofort zu verlassen. Die Listen sind mit einer Frist von 24h an den Hygienebeauftragen elektronisch (per E-Mail oder WhatsApp) weiterzuleiten und im Original chronologisch im Stahlschrank des Abteils abzulegen.
Die Sporteinheiten sollten bei Trainingspartnern möglichst in gleichbleibender Besetzung stattfinden.
Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist dem Trainer/Übungsleiter/Assistenten das Betreten der Sportstätte, sowie die Teilnahme an jeglichen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
Die Trainer weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainingsflächen (Sicherheitszonen) zu. Der Mundschutz ist bis zum Betreten der Trainingsfläche zu tragen.
Die Teilnehmenden werden vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen/Hygienevorschriften hingewiesen.
Das benutzen der Sanitärräume darf nur einzeln und in Absprache mit dem Trainer erfolgen. Das anschließende waschen und desinfizieren der Hände ist Pflicht.
Die Trainer/Übungsleiter/Assistenten reinigen und desinfizieren vor und nach jeder Einheit jegliche genutzten Sportmaterialien, hierzu zählen auch die Matten. Hierzu ist zwischen den Einheiten mindestens eine Zeitspanne von 20 Minuten einzuplanen.
Alle Teilnehmer verlassen die Sportstätte unmittelbar nach Ende der Trainingseinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.
Die Teilnehmer betreten in Sportkleidung die Sportstätte und verlassen diese auch wieder in Sportbekleidung (Judo-Anzug, Sporthose, T-Shirt, etc.). Die Umkleiden dürfen weiterhin nicht benutzt werden.